Für die Institute und Studierenden (15.05.2012)
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Zunächst gilt die M.Sc.-PO, §22
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Ein Prof. kann einem Student eine FA in der Industrie anbieten. Der Student hat
allerdings keinen Anspruch darauf, eine FA in der Industrie angeboten zu bekommen.
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Der Vorschlag für ein Thema und eine Firma kann auch vom Student kommen. Er
sucht sich dann einen Professor aus, der seiner Meinung nach das Thema betreuen
könnte. Dieser prüft die Qualität des Themas und übernimmt dann ggf. die Betreuung.
Der Prof. kann die Betreuung der FA wegen Qualitätsmängel des vom Studenten
mitgebrachten Themas oder wegen Nichteinschlägigkeit oder zugunsten seiner eigenen
Themenangebote ablehnen.
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Dauert eine FA in der Industrie länger als 3 Monate, muss der betreuende Prof. mit dem
Student zu Beginn der FA vereinbaren, dass nur die Ergebnisse aus 3 (vollen)
Monaten für die Benotung der FA herangezogen werden.
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Die FA ist eine Prüfungsarbeit und darf nicht bezahlt werden.
Aufwandsentschädigungen wie Fahrkarten, Übernachtungen, etc. sind natürlich
möglich. Ebenso ist eine Bezahlung der über die benoteten 3 Monate hinausgehenden
Anteile der Tätigkeit möglich.
Für die Industriepartner (15.05.2012)
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Laut der Prüfungsordnung von M.Sc. Elektrotechnik und Informationstechnik an der
Universität Stuttgart ist die Forschungsarbeit eine experimentelle oder theoretische Arbeit
im Umfang von 450 Arbeitsstunden (15 LP). Die Forschungsarbeit kann mit dem
Einverständnis und unter der Leitung der Prüferin/des Prüfers auch in Kooperation mit
der Industrie und sonstigen Einrichtungen außerhalb der Universität Stuttgart
durchgeführt werden.
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Die Forschungsarbeit ist kein reines Praktikum. Sie ist eine Prüfungsarbeit mit einem
wissenschaftlichen Anspruch. Bestandteile der Prüfungsarbeit sind eine schriftliche
Ausarbeitung und ein Vortrag von 20-30 min. Die Forschungsarbeit wird von zwei Prüfern
von der Universität Stuttgart benotet. Das Thema für die Forschungsarbeit soll daher mit
dem betreuenden Prof. abgestimmt sein.
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Die reguläre Dauer der Prüfungsarbeit beträgt 450 Arbeitsstunden, d.h. 3 Monate. Als
eine Prüfungsarbeit darf die Prüfungsarbeit nicht bezahlt werden. Aufwandsentschädigungen
wie Fahrkarten, Übernachtungen, etc. sind möglich. Falls die
Industrietätigkeit über die benotete Dauer von drei vollen Monaten hinaus andauert, so
sind diese Anteile nicht Bestandteil der Master-Prüfung und können beispielsweise wie
ein Praktikum oder ein anderes Beschäftigungsverhältnis behandelt werden.
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Alle Rechte der Forschungsarbeit liegen zunächst beim Studenten/bei der Studentin. Es
ist dem jeweiligen Unternehmen überlassen, Vereinbarungen darüber mit dem
Student/der Studentin zu treffen.
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